sowie nach unbenütztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. Erledigung allfälliger Rechtsmittel an: - Vollzugs- und Bewährungsdienst des Kantons Zug zwecks Strafvollzugs (unter Beilage des erstinstanzlichen Urteils, zum Vollzug der Freiheitstrafe des Beschuldigten gemäss Dispositiv Ziffer 5.1) Seite 98/98