10.4 Die BA.________ wird angewiesen, die Guthaben der vorgenannten Privatkonten und Sparkonten gemäss Dispositivziffer 10.3 von E.________ an die Gerichtskasse des Kantons Zug Bank: BN.________ AG Kontoinhaber: Obergericht des Kantons Zug, Gerichte BIC/Swift: POFICHBEXXX IBAN: CH39 0900 0000 6000 4726 4 Betreff: S 2022 10, E.________ zu überweisen. Nach den Überweisungen sind die Kontosperren aufzuheben. Seite 97/98 10.5 Die X.________ AG wird angewiesen, das Guthaben der S.________ AG gemäss Dispositivziffer 10.3 an die Gerichtskasse des Kantons Zug