10.3 Die Forderung des Kantons Zug aus den Verfahrenskosten (inkl. Kosten der amtlichen Verteidigung) wird nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils anteilsmässig mit den nachfolgenden aus dem Vermögen des Beschuldigten beschlagnahmten Vermögenswerten verrechnet: (10.3.1) CHF 11'281.45 (von total CHF 149'113.29, abzüglich der beiden Zahlungen gemäss Dispositivziffer 1 [Dispositivziffer 8.3 der Vorinstanz] und Dispositivziffer 10.2) vom Konto der Staatsanwaltschaft bei der BB.________ (Rubrik: 2A201520 E.________). (10.3.2) CHF 2'082.45 vom Konto der Gerichtskasse Zug (Vermerk: 2A 2015 20).