9.4 Der Antrag der Privatklägerin B.________ AG, eine allfällige Geldstrafe oder Busse und die eingezogenen Gegenstände und Vermögenswerte des Beschuldigten (bzw. deren Verwertungserlös unter Abzug der Verwertungskosten) sowie allfällige Ersatzforderungen und Friedensbürgschaften seien gegen Abtretung des entsprechenden Teils der Berufungsklägerin zuzuweisen (bzw. eventualiter den Antrag, die Sache der Vorinstanz zur neuen Entscheidung zurückzuweisen), wird abgewiesen.