9.1 Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin B.________ AG CHF 1'846'754.00 zzgl. Zins zu 5 % seit dem 13. März 2015 zu bezahlen. Im darüber hinausgehenden Betrag wird die Zivilforderung der Privatklägerin abgewiesen. 9.2 Der Beschuldigte wird verpflichtet, die Privatklägerin B.________ AG für ihre anwaltlichen Aufwendungen im Vorverfahren und erstinstanzlichen Hauptverfahren mit CHF 32'400.00 (inkl. Auslagen und MWST) zu entschädigen. Im darüber hinausgehenden Betrag wird der Entschädigungsantrag der Privatklägerin B.________ AG abgewiesen.