und werden zu neun Zehnteln (CHF 8'271.00) dem Beschuldigten und zu einem Zehntel (CHF 919.00) der Privatklägerin B.________ AG auferlegt. 8.1 Der amtliche Verteidiger des Beschuldigten, Rechtsanwalt Dr.iur. G.________, wird für seine Bemühungen im Berufungsverfahren mit pauschal CHF 14'000.00 (inkl. Auslagen und MWST) aus der Staatskasse entschädigt. 8.2 Der Beschuldigte hat dem Staat die Kosten für die amtliche Verteidigung im Berufungsverfahren zu neun Zehnteln (CHF 12'600.00) zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. Zu einem Zehntel (CHF 1'400.00) werden die Kosten auf die Staatskasse genommen.