6.1 Die Verfahrenskosten des Vorverfahrens und des erstinstanzlichen Gerichtsverfahrens betragen CHF 43'116.25 und werden dem Beschuldigten auferlegt. 6.2 Der Beschuldigte hat dem Staat die Kosten der amtlichen Verteidigung im Vorverfahren und im erstinstanzlichen Hauptverfahren von insgesamt CHF 35'740.00 (inkl. MWST) zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. Seite 95/98 7. Die Kosten des Berufungsverfahrens betragen CHF 9'000.00Entscheidgebühr CHF 190.00 Auslagen CHF 9'190.00Total