4. Der Beschuldigte wird schuldig gesprochen 4.1 des Betrugs gemäss Art. 146 Abs. 1 StGB; 4.2 der mehrfachen qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung gemäss Art. 158 Ziff. 1 Abs. 1 und 3 StGB; 4.3 der Urkundenfälschung gemäss Art. 251 Ziff. 1 StGB. 5. Er wird dafür bestraft mit 5.1 einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten, wobei der Vollzug der Freiheitsstrafe im Umfang von 24 Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben und im Umfang von zwölf Monaten zu vollziehen ist; 5.2 mit einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je CHF 170.00, unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs für eine Probezeit von zwei Jahren.