"1. Der Beschuldigte E.________ wird freigesprochen vom Vorwurf der mehrfachen Urkundenfälschung gemäss Art. 251 Ziff. 1 StGB (Anklageziffern 1.4.1 und 1.4.3). […] 5.1 Der amtliche Verteidiger des Beschuldigten, Rechtsanwalt Dr.iur. G.________ wird für seine Bemühungen mit insgesamt CHF 35'740.00 (inkl. MwSt) aus der Staatskasse entschädigt. Von den ihm bereits ausgerichteten Akontozahlungen in der Höhe von total CHF 11'000.00 wird Vormerk genommen. […] 7.