der Honorarnote 1.5 Stunden für Arbeiten rund um die Einstellungsverfügung sowie eine "Credibility Discussion" aufgeführt, welche nicht zu entschädigen sind. Letztlich dauerte die Berufungsverhandlung fünf Stunden und nicht sechs Stunden, wie geschätzt. Dies ergibt einen Stundenaufwand von 63.65 Stunden. Angepasst an den sachgerechten Stundenansatz von CHF 220.00 und unter Einbezug der Mehrwertsteuer ergibt dies einen angemessenen Aufwand von pauschal CHF 15'000.00.