materiell auch Gegenstand der strafrechtlich relevanten Vorwürfe der ungetreuen Geschäftsbesorgung nach Art. 158 Ziff. 1 Abs. 1 und 3 StGB, welche die Staatsanwaltschaft von Amtes wegen zu untersuchen und zur Anklage zu bringen hat (Art. 7 Abs. 1 StPO). Gerade vor diesem Hintergrund erscheint es nicht als notwendig im Sinne von Art.