So wird bereits bei einer relativ geringen Verdachtslage der rechtlich relevante Sachverhalt durch die Polizei und Staatsanwaltschaft von Amtes wegen ermittelt und untersucht. Vorliegend wurden ferner durch den Staat von Amtes wegen auch umfangreiche Vermögenssicherungen gegen den Beschuldigten und seine Gesellschaften vorgenommen. Eine mittels strafprozessualer Beschwerde erfolgte Korrektur der Untersuchungshandlungen der Strafbehörden durch die Privatklägerin war nicht notwendig.