02.03.2015 Review debt enforcement excerpt, e-mail to clients; E-mail to 0.80 BF.________ legal study 5.2.3 Die Honorarnote des Rechtsbeistands der Privatklägerin enthält damit schon bei einer oberflächlichen Durchsicht zahlreiche Aufwendungen, welche nicht mit dem angeklagten Sachverhalt zusammenhängen. Allein deswegen besteht ein Kürzungsbedarf von ca. 95 Stunden (rund ein Viertel der verrechneten Stunden).