Letztlich ging es insbesondere bei den Untreuehandlungen des Beschuldigten im Zusammenhang mit den Darlehen und der Verpfändung um Kernstrafrecht, wo keine besonderen rechtlichen Spezialkenntnisse erforderlich sind. Auch die dem Untreuevorwurf zugrundeliegenden gesellschaftsrechtlichen Fragen betreffen mehrheitlich die Treuepflicht und gehören damit zum Standardrepertoire eines Rechtsanwalts. Die Zivilforderung basierte darüber hinaus auf einer unerlaubten Handlung nach Art. 41 ff. OR und die rechtliche Materie kann folglich ebenfalls nicht als besonders anspruchsvoll eingestuft werden.