3. Die Berufung des Beschuldigten wurde im Hauptpunkt abgewiesen. Der Beschuldigte unterliegt mithin im Berufungsverfahren betreffend den Strafpunkt vollumfänglich. Sodann wurde die Berufung der Privatklägerin mehrheitlich gutgeheissen. Entsprechend unterliegt der Be- Seite 85/98