Eine weitere Stunde ist wegen unklaren Positionen (bspw. "Presse") zu kürzen. Unter Einbezug des Zeitaufwands der Berufungsverhandlung von fünf Stunden ergibt sich ein angemessener Stundenaufwand von 59 Stunden. Anwendbar ist der Stundenansatz von CHF 220.00 (vgl. E IX.B. Ziff. 5.1). Unter Einbezug von Mehrwertsteuer und Spesen von CHF 27.70 ist der amtliche Verteidiger pauschal mit CHF 14'000.00 (inkl. Spesen und MWST) für das Berufungsverfahren zu entschädigen.