2. Der amtliche Verteidiger reichte zum Abschluss des Berufungsverfahrens seine Honorarnote zu den Akten und beantragte die Zusprechung einer Entschädigung von CHF 15'646.35 zzgl. den Aufwand der Berufungsverhandlung. Der amtliche Verteidiger fakturierte dafür 58 Stunden. Der Aufwand kann angesichts der substantiellen Arbeit des amtlichen Verteidigers grundsätzlich genehmigt werden.