Der Restbetrag von CHF 11'281.45 (Anteil Weinlager von CHF 7'600.00 plus Kontosaldo AZ.________ AG von CHF 3'681.45) ist dem Beschuldigten zuzurechnen und mit den Verfahrenskosten zu verrechnen. VIII. Kostenfolgen A. Rechtliche Grundlagen 1. Betreffend die rechtlichen Grundlagen des Kostenspruchs der ersten Instanz hinsichtlich der Kosten des Vorverfahrens und des erstinstanzlichen Gerichtsverfahrens wird auf die Darlegung der Vorinstanz verwiesen (SG GD 9/2 E. VII.1 Ziff. 1.1 ff.). Sofern notwendig, erfolgen Ergänzungen dazu im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen.