6.3 Über die BC.________ GmbH ist der Konkurs eröffnet worden. Dies indiziert, dass die Gesellschaft nicht alleine dazu diente, Vermögenswerte des Beschuldigten zu verwalten, sondern auch Verpflichtungen gegenüber Dritten eingegangen ist, welche mutmasslich die Konkurseröffnung beantragten und im Konkursverfahren leer ausgingen. Ein strafprozessualer Durchgriff würde wirtschaftlich zum Nachteil dieser Gläubiger wirken. Das Vermögen der BC.________ GmbH ist folglich mit Drittansprüchen belastet und kann in wirtschaftlicher Hinsicht nicht als (unbelastetes) Vermögen des Beschuldigten qualifiziert werden.