So sind nicht jegliche Vermögenswerte der H.________ AG, welche umfangreiche Transaktionen im zweitstelligen Millionenbereich im Rohstoffhandelsbereich tätigte, deliktisch bemäkelt. Der rechtlich vom Staat zu beweisende Konnex zwischen dem Eingang des Deliktserlöses über USD 400'000.00 auf dem USD-Handelskonto der H.________ AG bei der X.________ AG Seite 79/98