__ AG zum Beschuldigten erstellt, nicht aber, dass dieser Geldfluss auch deliktisch bemäkelte Vermögenswerte betraf. Obwohl die Staatsanwaltschaft umfangreiche Vermögenssicherungsmassnahmen ergriff, wurde weder von der Staatsanwaltschaft, noch von der Polizei untersucht, ob ein Konnex (bzw. ein "paper trail") zwischen den beiden deliktisch erlangten Darlehen über USD 400'000.00 und CHF 600'000.00 und den Eingängen auf dem Privatkonto des Beschuldigten hergestellt werden kann. Ein solcher Umstand kann vorliegend auch nicht vom Gericht von Amtes wegen aufgrund der Verfahrensakten erstellt werden.