23.05.2014 23-2-3-166 Salärzahlung CHF 23'891.25 25.06.2014 23-2-3-169 Salärzahlung CHF 23'891.25 [weitere monatliche Zahlungen] 2.3 Es ist damit zu prüfen, ob dieser Geldfluss von der H.________ AG mit Deliktserlös bemäkelt war und damit beim Beschuldigten einen Einziehung nach Art. 70 Abs. 1 StGB begründen könnte.