1.3 Die Vorinstanz gab in Ziff. 8.3 des Urteilsdispositivs insgesamt CHF 78'654.51 aus dem Vermögen der H.________ AG frei und wies die Gerichtskasse an, diese Gelder zu Handen der Konkursmasse zu überweisen. 1.4 Die Vorinstanz lehnte die Zuteilung von beschlagnahmten Vermögenswerten des Beschuldigten an die Privatklägerin gestützt auf Art. 73 StGB ab, da der Privatklägerin keine Zivilforderung zugesprochen wurde.