eine Zusprechung von Schadenersatz in der von der Privatklägerin beantragten Art der Schadenstilgung mittels einer Zahlung in Schweizer Franken bewilligt werden. Der Schadenersatz ist mithin nach Art. 43 Abs. 1 OR - freilich neben der Möglichkeit der Forderung in US-Dollar - alternativ auch in Schweizer Franken geschuldet, weswegen nach den Bestimmungen von Art. 84 Abs. 1 OR und Art. 58 ZPO eine Forderung in Schweizer Franken zugesprochen werden kann.