7.4 Angesichts der weitgehenden Rechte im Bereich der Schadensliquidation, welche Art. 43 Abs. 1 OR der geschädigten Partei einräumt, ist nur schwer verständlich, warum eine Schweizer Gesellschaft nicht berechtigt sein soll, ihren erlittenen Schaden auf einem USD- Konto durch eine Ausgleichszahlung in Schweizer Franken zu tilgen (bzw. einen schadensausgleichenden Kontoübertrag ab einem CHF-Konto bei der gleichen Bank vorzunehmen). Art.