7.3 Das Bundesgericht hat soweit ersichtlich in der bisherigen Rechtsprechung die Wirkung von Art. 43 Abs. 1 OR bei in Schweizer Franken eingeklagten Schadenersatzforderungen nicht thematisiert (soweit ersichtlich wurde die Frage im Urteil 4A_503/2021 vom 25. April 2022 E. 4.1.2 offen gelassen). Die Norm hat im Haftpflichtrecht bei Forderungen aus unerlaubten Handlungen eine wesentliche Bedeutung.