__ AG statt, welche u.a. in Schweizer Franken ausgewiesen worden sind. Sodann kann betreffend Schadenswährung ebenfalls nach Restitutionsgesichtspunkten argumentiert werden, d.h. dass der Ersatz die Tilgung des entstandenen Schadens auf den Konten durch den Geschädigten (durch Neueinzahlung des Geldes, ev. Neuliberierung des Kapitals) ebenfalls in Schweizer Franken geleistet werden könnte. Letztlich betreffen diese Fragen allesamt die Art des Schadens, d.h. die unterschiedlichen Möglichkeiten, wie ein erlittener Schaden durch den Geschädigten beseitigt und der rechtmässige Zustand vor der Schädigung wieder hergestellt werden kann.