den eingetreten ist, und/oder (2.) die Fremdwährung, in welcher der Schaden eingetreten ist. Da Banken in den meisten Ländern der Welt nicht nur Konten der Landeswährung, sondern auch in Fremdwährungen führen, widersprechen sich die beiden Begründungen des Bundesgerichts (sofern sie nicht alternativ zueinander stehen, was das Bundesgericht im genannten Urteil aber nicht deutlich zu erkennen gibt).