7.2 Wie auch schon die Vorinstanz feststellte, kann dem Beschuldigten trotz der mehrfachen Delinquenz mit erheblichen Deliktssummen über einen längeren Zeitraum hinweg insgesamt eine günstige Prognose gestellt werden. Nach dem Ende der T.________-Gruppe im Jahr 2015/2016 arbeitete der Beschuldigte als Arbeitnehmer für die AT.________ AG mit Sitz in AV.________ (ab dem 11. April 2022: AU.________ AG mit Sitz in AW.________; soweit ersichtlich ein Teil der russischen AX.________-Gruppe mit Sitz in AY.________) weiter im Rohstoffhandel im Bereich Düngemittel, wo keine Beanstandungen seiner Arbeit aktenkundig sind.