Auch die mit Freiheitsstrafe bestraften Delikte in den Jahren 2013 und 2014 liegen in zeitlicher Hinsicht bereits länger zurück, wobei zwischenzeitlich beim Beschuldigten keine neuen Straftaten bekannt wurden und dieser sich wohlverhalten hat (wobei zudem auch eine gute Prognose für die Zukunft besteht). Aufgrund der längeren Zeit zwischen Delinquenz und Sanktion sinkt das Strafbedürfnis, weswegen es angemessen erscheint, die Sanktion um weitere vier Monate Freiheitsstrafe und um 10 Tagessätze zu senken.