_ AG als "seine Firmen" zu suggerieren, den es effektiv nie gab. Vor diesem Hintergrund besteht trotz der unterschiedlichen Natur der Delikte insgesamt ein nicht unwesentlicher sachlicher Zusammenhang zwischen dem unwahren Formular A vom 5. März 2010 und der ungetreuen Überweisung von USD 30'000.00 am 13. August 2010 zu Gunsten der T.________ Seite 67/98 AG. Aufgrund des Zusammenhangs ist die Erststrafe um die Hälfte der Zweitstrafe zu erhöhen, was als Zwischenergebnis eine Gesamtstrafe von 160 Tagessätzen ergibt. 5. Täterkomponente: