4.5 Daraus folgt, dass die Einsatzstrafe von 24 Monaten Freiheitsstrafe (1.) um zehn Monate Freiheitsstrafe im Zusammenhang mit der Verpfändung der Aktiven; (2.) um sechs Monate im Zusammenhang mit dem Darlehen über CHF 600'000.00 und (3.) und abgerundet um fünf Monate im Zusammenhang mit dem Darlehen über USD 400'000.00 zu erhöhen sind. Dies ergibt insgesamt eine Freiheitsstrafe von 45 Monaten.