4.4 Da die zwei weiteren ungetreuen Geschäftsbesorgungen betreffend die Darlehen von USD 400'000.00 und CHF 600'000.00 in einem engeren sachlichen Verhältnis untereinander wie auch in einem engeren Verhältnis zur ungetreuen Geschäftsbesorgung hinsichtlich der Verpfändung stehen, können die weiteren Straftaten nur noch zu einer Straferhöhung von einem Drittel führen.