_____ AG. Zusammenfassend erscheint es aufgrund des mittelgradigen Bezugs als angemessen, die Erstsanktion von 24 Monaten Freiheitsstrafe für den Schuldspruch wegen Betrugs um die Hälfte der Zweitverurteilung für den Schuldspruch wegen qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung, mithin um 10 Monate, zu erhöhen.