So geriet die geschädigte estnische Gesellschaft durch die Darlehensausrichtung nicht in Konkurs und dem Beschuldigten wurde es - wie die Verteidigung an der Berufungsverhandlung korrekt ausführte - relativ einfach gemacht, d.h. er musste nur zwei Jahresrechnungen vorlegen und die geschädigte Gesellschaft verzichtete trotz des hohen Betrags auf eine vertiefte und sorgfältige Prüfung der Bücher und Geschäftsakten der H.________ AG. Ferner diente der erbeutete Deliktsbetrag nicht egoistischen Eigenbedürfnissen des Beschuldigten, sondern er verwendete diesen, um sein Gewerbe mit der H._____