___ AG die gewünschten Vorteile gewähren zu können. Insgesamt ist die Sanktion dem Gesamtverschulden entsprechend (d.h. nicht mehr leicht und damit knapp erheblich) auf der ersten Drittelsgrenze des ordentlichen Strafahmens bei 600 Strafeinheiten (20 Monaten) Freiheitsstrafe anzusetzen.