2.4 Der Beschuldigte wurde der qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung gemäss Art. 158 Ziff. 1 Abs. 1 und 3 StGB zum Nachteil der M.________ AG mit einem Deliktsbetrag von USD 400'000.00 schuldig gesprochen. Das Gesetz sieht für diese Straftat eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe als Sanktion vor. Betreffend die objektive Tatschwere kann auf die vorstehende Ziffer verwiesen werden. Die objektive Tatschwere kann aufgrund des etwas tieferen Deliktsbetrags und den weiteren genannten Umständen noch als leicht bis knapp erheblich bezeichnet werden. In subjektiver Hinsicht gelten