___ AG, welche insbesondere in den Jahren 2010-2012 bedeutende Millionengewinne erzielte. Ferner wurde durch die Transaktion eine Drittgesellschaft bereichert und die Zahlung diente insbesondere nicht der persönlichen und egoistischen Bedürfnisbefriedigung des Beschuldigten. In subjektiver Hinsicht wird die objektive Tatschwere weiter durch den Eventualvorsatz gesenkt, zumal der Beschuldigte die Schädigung nicht wollte, er aber eine solche in Kauf nehmen musste, um den Liquiditätsengpass der maroden T.________ AG mittels fremden Geldern zu überbrücken. Seite 63/98