2.2 Der Beschuldigte wurde der qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung gemäss Art. 158 Ziff. 1 Abs. 1 und 3 StGB zum Nachteil der M.________ AG mit einem Deliktsbetrag von USD 30'000.00 schuldig gesprochen. Das Gesetz sieht für diese Straftat eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe als Sanktion vor. Die objektive Tatschwere ist als leicht zu taxieren. USD 30'000.00 ist zwar nicht ein unwesentlicher Betrag, führte indessen nicht zu einem wirtschaftlichen Notstand bei der M.________ AG, welche insbesondere in den Jahren 2010-2012 bedeutende Millionengewinne erzielte.