3.6 Betreffend die Vorteile, welche der Beschuldigte aus der unwahren Bezeichnung der wirtschaftlich berechtigten Personen auf dem Formular A zog, kann der Verteidigung ebenfalls nicht beigepflichtet werden. So wirkt sich die unwahre Erklärung auf dem Formular A durchwegs positiv auf den Beschuldigten aus, denn dieser wird aus der Perspektive der X.________ AG einerseits als einer der Teilhaber an der H.________ AG und gleichzeitig als wirtschaftlich berechtigte Person der M.________ AG angesehen.