3.5.4 Indem der Beschuldigte an der Berufungsverhandlung ausführte, dass er gewusst habe, dass eigentlich U.________ "hätte drauf müssen" (d.h. im Formular A vermerkt werden müssen, was U.________ aber nicht wollte), gesteht er die wissentliche und willentliche Deklaration einer unwahren Tatsache auf dem Formular A der M.________ AG auch sinngemäss ein (vgl. OG GD 9/1 Ziff. 114, Ziff. 117, Ziff. 121).