So lässt sich die richtige Deklaration der wirtschaftlichen Berechtigten im Formular A vom 29. März 2010 bei der H.________ AG und die falsche Deklaration der wirtschaftlich Berechtigten im Formular A vom 5. März 2010 bei der M.________ AG nicht mit einem Fehlverständnis des Begriffs der wirtschaftlich berechtigten Person beim Beschuldigten - wie er dies anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 16. Juni 2015 erklärte - vereinbaren.