3.5.2 Weiter erhellt bspw. aus dem am 29. März 2010 unterzeichneten Formular A der H.________ AG bezüglich deren X.________-Konten, dass der Beschuldigte die wirtschaftlich berechtigten Personen (AQ.________, AR.________, E.________) korrekt deklarierte, obwohl AQ.________ und AR.________ (genau wie U.________, W.________ und V.________ bei der M.________ AG) keine offizielle Funktion bei der H.________ AG ausübten und diese weder leiteten, noch führten (act. 23-1-4-6). So lässt sich die richtige Deklaration der wirtschaftlichen Berechtigten im Formular A vom 29. März 2010 bei der H.______