3.5 Die Verteidigung führte aus, dass der Beschuldigte am 5. März 2010 gedacht habe, dass er das Formular A korrekt ausgefüllt habe. Dies ist grundsätzlich auch der Standpunkt des Beschuldigten im Vorverfahren, welcher indessen in der ersten Einvernahme seine Gründe dafür anders darlegte als die Verteidigung im Rahmen des Berufungsverfahrens. Bei der ersten Einvernahme am 16. Juni 2015 bei der Polizei gab der Beschuldigte seine eigene Definition der wirtschaftlichen Berechtigung ab, welche an die Leitungsfunktion der Gesellschaft Seite 59/98