__ AG als Eigentümer auszugeben, damit er die entsprechende Heranziehung des wirtschaftlichen Substrats der M.________ AG zu Gunsten anderer Gesellschaften habe plausibilisieren können. Da einem Formular A von Gesetzes wegen eine erhöhte Glaubwürdigkeit zukomme, habe der Beschuldigte damit eine Urkundenfälschung begangen (SG GD 9/2 IV.3. Ziff. 3.2 und Ziff. 3.3). 2. Standpunkte der Verteidigung: Die Verteidigung bestreitet nicht, dass der Beschuldigte die Aktien der M.________ AG treuhänderisch hielt, er das Formular A unterzeichnete und dem Formular A Urkundenqua- Seite 58/98