IV. Vorwurf der Urkundenfälschung betreffend Formular A (2010) A. Recht 1. Die Vorinstanz legt die anwendbaren Gesetzesbestimmungen sowie die Gerichtspraxis hierzu umfassend und korrekt dar (SG GD 9/2 E. IV.1. S. 56-58). Darauf kann verwiesen werden. 2. Sofern notwendig, erfolgen ergänzende Ausführungen zum einschlägigen Recht im Zusammenhang mit der Subsumption des Sachverhalts. B. Feststellung des relevanten Sachverhalts 1. Urteil der Vorinstanz: