Wie bereits bei den unrechtmässig bezogenen Darlehen der M.________ AG war für den Beschuldigten erkennbar, dass die Darlehensforderung ausfallen könnte und dass der Darlehensrückzahlungsanspruch erheblich risikobehaftet war. 4. Vorsatz / Eventualvorsatz / Bereicherungsabsicht