___ AG finanzieren liess, weswegen die Zukunftsaussichten seines betriebenen Gewerbes weiter stark getrübt waren, da dieses auf unrechtmässig erlangten Vermögenswerten beruhte. Angesichts dieser Umstände ist der Ausfall eines ungenügend abgesicherten Darlehens kein aussergewöhnlicher Umstand, der geeignet wäre, die festgestellte natürliche Kausalität zwischen Täuschung, Irrtum, Vermögensdisposition und Vermögensschaden zu durchbrechen. Wie bereits bei den unrechtmässig bezogenen Darlehen der M._