___ AG in der Vergangenheit teilweise grössere Verluste eingefahren hatte. Ferner musste dem Beschuldigten, wie unter den vorstehenden Ziffern zu den ungetreuen Geschäftsbesorgungen dargelegt, zum Tatzeitpunkt im August 2014 ebenfalls bewusst gewesen sein, dass er die Geschäftstätigkeit der H.________ AG in erheblichem Ausmass durch die M.________ AG finanzieren liess, weswegen die Zukunftsaussichten seines betriebenen Gewerbes weiter stark getrübt waren, da dieses auf unrechtmässig erlangten Vermögenswerten beruhte.