Darüber hinaus war auch der Geschäftsgang im Jahr 2014 weiterhin negativ geprägt, so dass per Ende Jahr ein erneuter Verlust von mehr als CHF 1.2 Mio. entstand. Das vom Beschuldigten betriebene Gewerbe führte ferner nicht einfach stets zu regelmässigen Gewinnen, sondern der Beschuldigte wusste, dass die Vorgängergesellschaft T.________ AG mit gleichem Personal und Geschäftskonzept wie die H.________ AG im Jahr 2010 Konkurs gegangen ist und auch die H.________ AG in der Vergangenheit teilweise grössere Verluste eingefahren hatte.